Mai 162013
 
Nr Auswahl AktenzeichenAktenzeichen absteigend sortieren Schutzrechtsart Bezeichnung
1 20 2004 021 941.7 Gebrauchsmuster Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material
2 20 2004 021 942.5 Gebrauchsmuster Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material
3 20 2004 021 943.3 Gebrauchsmuster Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material
4 20 2004 021 947.6 Gebrauchsmuster Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material
5 20 2004 021 948.4 Gebrauchsmuster Kraftfahrzeugtürverschluss
6 20 2006 021 170.5 Gebrauchsmuster Vorrichtung zum berührungsfreien Vermessen
7 20 2008 018 373.1 Gebrauchsmuster Syteme zum Wiederaufbereiten von bildgebenden Kompenenten
8 20 2010 010 296.0 Gebrauchsmuster Ölschauglas mit Reflektor
9 20 2010 017 975.0 Gebrauchsmuster Antriebssäule mit Datenspeicher und Möbelstück mit solch einer Antriebssäule
10 20 2011 110 258.4 Gebrauchsmuster Bürstenlose Gleichstrommotorisierungsvorrichtung
11 20 2011 110 259.2 Gebrauchsmuster Pirselpeeperdruckchip für Mensch u. Tier
12 20 2011 110 294.0 Gebrauchsmuster Vorrichtung und Einrichtung, insbesondere zur Gründung von Offshore-Strukturen
13 20 2011 110 297.5 Gebrauchsmuster Trägerklammer aus Blech
14 20 2012 001 085.9 Gebrauchsmuster Kochjacke
15 20 2012 001 162.6 Gebrauchsmuster Liegeunterlage
16 20 2012 001 165.0 Gebrauchsmuster Daten-Schnittstelle am Arbeitsplatz
17 20 2012 001 225.8 Gebrauchsmuster Pumpenaggregat
18 20 2012 001 244.4 Gebrauchsmuster Elektrischer Antriebsmotor
19 20 2012 001 298.3 Gebrauchsmuster Elektrischer Steckverbinder
20 20 2012 001 306.8 Gebrauchsmuster Vorrichtung zur Nachverfestigung einer Schiene in einer schotterlosen Verlegung
21 20 2012 001 307.6 Gebrauchsmuster Vorrichtung zur Nachverfestigung einer Schiene in einer schotterlosen Verlegung
22 20 2012 001 312.2 Gebrauchsmuster Sichtgeschützte Windkraftanlage
23 20 2012 001 326.2 Gebrauchsmuster Messvorrichtung zur berührungslosen dynamischen Erfassung massgenauen Daten sich bewegender bzw. in Rotation befindlicher Festkörper in ringformiger Auslegung und Nutzung in schienengebundenen Fahrzeugen.
24 20 2012 001 373.4 Gebrauchsmuster Mischereinsatz
25 20 2012 001 389.0 Gebrauchsmuster Kartusche für einen Flüssigkeitsfeuerlöscher
26 20 2012 001 410.2 Gebrauchsmuster Injektionsgerät
27 20 2012 001 411.0 Gebrauchsmuster Injektionsgerät
28 20 2012 001 475.7 Gebrauchsmuster Beschlaganordnung
29 20 2012 001 476.5 Gebrauchsmuster Federelement
30 20 2012 002 207.5 Gebrauchsmuster Vorrichtung mit mindestens einer Rotor-Stator-Anordnung eines Energiewandlers
31 20 2012 004 644.6 Gebrauchsmuster Sprühspender fûr mehrere Komponenten
32 20 2012 005 650.6 Gebrauchsmuster Kombinationstherapeutikum für die Behandlung von Rhinitis
33 20 2012 007 392.3 Gebrauchsmuster Deckelsystem für einen Bienenstock
34 20 2012 009 460.2 Gebrauchsmuster Klappfahrrad
35 20 2012 009 969.8 Gebrauchsmuster Neue Welle zur Übertragung hoher Drehmomente bei niedrigen Drehzahlen
36 20 2012 011 095.0 Gebrauchsmuster Absperrvorrichtung für z. B. Aufzüge um den Zugang in Aufzugskabinen auszuschliessen
37 20 2012 011 870.6 Gebrauchsmuster Strömungsbeaufschlagter, räumlich beweglicher Sensortragflügel mit RFID-Technik in Integralbauweise zur Anmontage an Seefahrzeuge
38 20 2012 011 944.3 Gebrauchsmuster Vorrichtung und System zur Energie-Effizienz und Energie-Einsparung mit einem Strom- und Leistungsabgleich zwischen mehreren Verarbeitungselementen
39 20 2012 012 334.3 Gebrauchsmuster Warnsystem
40 20 2012 012 534.6 Gebrauchsmuster Zentrale Steuerung verteilter Organisationsstrukturen
41 20 2012 012 551.6 Gebrauchsmuster Zerfaserungselement zur Herstellung von Mineralwolle
42 20 2012 012 552.4 Gebrauchsmuster Walze für eine Rollenpresse
43 20 2012 100 384.8 Gebrauchsmuster Kupplungseinrichtung
44 20 2012 100 396.1 Gebrauchsmuster Schutzvorrichtung für ein Funktionsprüffeld
45 20 2012 100 400.3 Gebrauchsmuster Beleimungseinrichtung
46 20 2012 100 401.1 Gebrauchsmuster Desinfektionsvorrichtung
47 20 2012 100 405.4 Gebrauchsmuster Sockelblende für Möbel
48 20 2012 100 409.7 Gebrauchsmuster Drahtvorschubrolle
49 20 2012 100 414.3 Gebrauchsmuster Einrichtung zur drahtlosen Betätigung insbesondere mehrerer elektrischer Verbraucher
50 20 2012 100 418.6 Gebrauchsmuster Gebäudefassade mit Riegelelement und Riegelelement

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Mai 092013
 

a) Bei der Honorarklage eines Rechts- oder Patentanwalts handelt es sich nicht
notwendigerweise schon deswegen um eine Patentstreitsache, weil der Gegenstand des zugrunde liegenden Auftrags sich auf eine Erfindung bezogen oder ein Patent oder eine Patentanmeldung betroffen hat.
b) Dies ist vielmehr dann nicht der Fall, wenn zur Beurteilung der Frage, ob die Honorarforderung berechtigt ist, das Verständnis der Erfindung keine Rolle spielt und es deshalb keines besonderen Sachverstands bedarf, um die für die Entgeltung der dem Anwalt übertragenen Erwirkung eines technischen Schutzrechts maßgeblichen Umstände erfassen und beurteilen zu können.
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Mrz 112013
 

Vom DPMA: Im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fand heute ein Seminar zum Thema “The European Patent Package” statt. Die gemeinsam von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Oxford University Press (OUP) und dem DPMA organisierte Veranstaltung ist eines von zwei Seminaren, die den Auftakt der Veröffentlichungspartnerschaft der Fachzeitschriften GRUR-International (GRUR-Int.) und Journal of Intellectual Property Law & Practice (JIPLP) bilden.

Vertreter der GRUR, des JIPLP, der Rechtsprechung und der Wissenschaft referierten über die jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene bei der Schaffung eines Einheitspatents und eines Europäischen Patentgerichts. Die anschließende Podiumsdiskussion nutzten die etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Anwaltschaft, der Wirtschaft, den Interessenverbänden, der Wissenschaft, der Justiz sowie dem DPMA und dem Europäischen Patentamt (EPA) zur Erörterung von Fragen und zum Meinungsaustausch. Continue reading »

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Mrz 022013
 
Was Sie für eine deutsche Patentanmeldung brauchen
Dok.-Nr. Titel Word PDF Datum
P 2007/6.12 Antrag auf Erteilung eines Patents P 2007/6.12 - Download als Word-Dokument P 2007/6.12 - Download als PDF-Dokument 01.06.12
P 2792/10.11 Erfinderbenennung P 2792/10.11 - Download als Word-Dokument P 2792/10.11 - Download als PDF-Dokument 02.11.11
P 2791/3.12 Merkblatt für Patentanmelder P 2791/3.12 - Download als PDF-Dokument 12.03.12
P 2793/3.12 Merkblatt für die Abfassung von nach Merkmalen gegliederten Patentansprüchen P 2793/3.12 - Download als PDF-Dokument 25.04.12
P 2794/3.12 Merkblatt für die Zusammenfassung zur Patentanmeldung P 2794/3.12 - Download als PDF-Dokument 04.05.12
P 2791.1/3.12 Information for Patent Applicants P 2791.1/3.12 - Download als PDF-Dokument 13.03.12
P 2791.2/3.12 Renseignements pour déposants de demandes de brevet P 2791.2/3.12 - Download als PDF-Dokument 13.03.12

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Feb 262013
 

Pressemitteilung der Bundesregierung:

Am 19. Februar haben 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union feierlich das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Brüssel unterzeichnet.

24 EU-Staaten zeichnen Übereinkommen über Einheitliches Patentgericht in Brüssel© The Council of the European Union

„Mit den Unterschriften wird die Grundlage für ein europäisches Großprojekt geschaffen. Das einheitliche Patent ist ein großer Fortschritt, um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union zu fördern“, wertet Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Zeichnung im Europäischen Rat.

„Vor dem neuen Gericht können Patentinhaber bald Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen“, erklärt die Bundesjustizministerin. „Von der gleichmäßigen Durchsetzbarkeit von EU-Patenten und Bündelpatenten in den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wird die deutsche Wirtschaft – insbesondere der innovative Mittelstand – profitieren.“

Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit („Einheitliches Patentgericht“) ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein effektiver grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden. Continue reading »

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Feb 262013
 

Nach der nachfolgend dargestellten Pressemitteilung des OLG Düsseldorf sind die Konkurrenzkapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen für 0,29 Cent (statt 0,39 Cent) keine Patentverletzung, da die Kapseln nicht vom Patentschutz umfasst sind und das Kaffeemaschinen-Patent durch die blossen Kapseln nicht verletzt wird:

In zwei Patentverletzungsstreitverfahren um den Vertrieb von „NoName“-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen verhandelte der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts am 21.02.2013.

Die Firma Nestec S. A., Vevey (Schweiz), ist Inhaberin eines für Nespresso-Kaffemaschinen genutzten Patents. Sie hat Lizenzen an verschiedene Unternehmen vergeben, die die Kaffeemaschinenmodelle und die Originalkapseln produzieren.

Die beiden beklagten Schweizer Firmen vertreiben – ohne von der Klägerin hierzu lizenziert worden zu sein – Kaffeekapseln für die Nespresso-Kaffeemaschinen. Die Beklagten bieten die Kapseln zum Preis von 0,29 € je Kapsel und damit um 6 – 10 Cent günstiger als die Originalkapseln an.

Die Klägerin hatte sich gegen den Vertrieb gewehrt und vor dem Landgericht Düsseldorf geltend gemacht, dass die beiden Konkurrenzunternehmen ihr Patent verletzten. Das Landgericht Düsseldorf hatte am 16.08.2012 entschieden, dass keine Patentverletzung der beiden Firmen gegeben sei (Aktenzeichen 4b O 81/12 und 4b O 82/12). Die Kaffeemaschinen dürften auch mit Fremdkapseln genutzt und daher auch solche Fremdkapseln durch die Beklagten vertrieben werden. Die erfinderische, patentrechtlich geschützte Leistung sei die Technik der Kaffeemaschinen, nicht aber der Aufbau der Kaffeekapseln. Die Kapseln seien nicht wesentlicher Teil des Erfindungsgedankens. Continue reading »

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Feb 062013
 

Mit einem Antrag auf Aussetzung können Sie steuern, ob die Eintragung Ihres Gebrauchsmusters bereits kurz nach der Anmeldung oder erst zu einem späteren von Ihnen gewählten Zeitpunkt erfolgen soll. Vorteile dieser Anmeldestrategie sind auch im pdf- Datei Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder beschrieben. Eine Aussetzung ist bis zu 15 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag möglich. Continue reading »

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Jan 232013
 

 

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.01.2013
Antragsform Übermittlungsgebühr Internationale Anmeldegebühr* Recherchengebühr Summe Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung
Papier 90,00 Euro 1100,00 Euro 1875,00 Euro 3065,00 Euro
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette) 90,00 Euro 1017,00 Euro 1875,00 Euro 2982,00 Euro 83,00 Euro
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF) 90,00 Euro 935,00 Euro 1875,00 Euro 2900,00 Euro 165,00 Euro
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML) 90,00 Euro 852,00 Euro 1875,00 Euro 2817,00 Euro 248,00 Euro
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt.

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Jan 062013
 
1 20 2007 019 442.0 Gebrauchsmuster GEKA GmbH, 91572 Bechhofen, DE Misselhorn Wall Patent- und Rechtsanwälte, 80335 München, DE
2 20 2009 018 713.6 Gebrauchsmuster DOTECH GmbH, 75447 Sternenfels, DE
3 20 2010 017 891.6 Gebrauchsmuster Vetter Umformtechnik GmbH, 57299 Burbach, DE Große, Wolf-Dietrich, Dipl.-Ing., 57072 Siegen, DE
4 20 2011 004 055.0 Gebrauchsmuster Ramsauer, Dieter, 58332 Schwelm, DE Stratmann, Ernst, Dipl.-Ing. Dr.-Ing., 40212 Düsseldorf, DE
5 20 2011 105 839.9 Gebrauchsmuster Martin Metallverarbeitung GmbH, 96237 Ebersdorf, DE Stippl Patentanwälte, 90482 Nürnberg, DE
6 20 2011 106 620.0 Gebrauchsmuster Schuster, Roberto, 96138 Burgebrach, DE FDST Patentanwälte Freier Dörr Stammler Tschirwitz, 90411 Nürnberg, DE
7 20 2011 106 628.6 Gebrauchsmuster ENGEL AUSTRIA GmbH, Schwertberg, AT Rechts- und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel, 80538 München, DE
8 20 2011 107 618.4 Gebrauchsmuster Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hallstadt, 96103 Hallstadt, DE
9 20 2011 109 654.1 Gebrauchsmuster Reinz-Dichtungs-GmbH, 89233 Neu-Ulm, DE Kanzlei Pfenning, Meinig & Partner GbR, 10719 Berlin, DE
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Dez 282012
 

§ 1 Patentgsetz

(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war. Continue reading »

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Dez 032012
 
INID Kriterium Feld Inhalt
Schutzrechtsart SART Patent
Status ST Anhängig/in Kraft
21 Aktenzeichen DE DAKZ 11 2010 005 113.5
86 Aktenzeichen WO WAKZ PCT/NO2010/000011
87 Veröffentlichungsnummer WO WPN 2011084065
54 Bezeichnung/Titel TI Server und Verfahren zur Präsentation und Erfassung von Daten
51 IPC-Hauptklasse ICM (ICMV) G06F 17/24 (2012.01)
22 Anmeldetag DE DAT 11.01.2010
86 Anmeldetag WO WAT 11.01.2010
43 Offenlegungstag OT 03.01.2013
71/73 Anmelder/Inhaber INH Metafocus AS, Snarøya, NO
72 Erfinder IN Erfinderbenennung nicht vorliegend
74 Vertreter VTR Schneiders & Behrendt Rechts- und Patentanwälte, 44787 Bochum, DE
Zustellanschrift Schneiders & Behrendt Rechts- und Patentanwälte, 44723 Bochum, DE
Fälligkeit FT
FG
23.08.2012
Jahresgebühr für das 3. Jahr
Zuständige Patentabteilung 53
87 Veröffentlichungssprache WO WLANG EN – Englisch
57 Zusammenfassung AB A server and method is disclosed for adding HTML functionality to XSL-FO standard document templates. Clients supporting the extended XSL-FO standard may enter information interactively in documents produced from said templates, while other clients will process the documents as common XSL-FO format documents.
81 Bestimmungsstaaten WO WDS AE, AG, AL, AM, AO, AT, AU, AZ, BA, BB, BG, BH, BR, BW, BY, BZ, CA, CH, CL, CN, CO, CR, CU, CZ, DE, DK, DM, DO, DZ, EC, EE, EG, ES, FI, GB, GD, GE, GH, GM, GT, HN, HR, HU, ID, IL, IN, IS, JP, KE, KG, KM, KN, KP, KR, KZ, LA, LC, LK, LR, LS, LT, LU, LY, MA, MD, ME, MG, MK, MN, MW, MX, MY, MZ, NA, NG, NI, NO, NZ, OM, PE, PG, PH, PL, PT, RO, RS, RU, SC, SD, SE, SG, SK, SL, SM, ST, SV, SY, TH, TJ, TM, TN, TR, TT, TZ, UA, UG, US, UZ, VC, VN, ZA, ZM, ZW
Veröffentlichte EP-/WO-Dokumente EPWOPN WO2011084065A2PDF WO2011084065A2

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Nov 302012
 

Veröffentlichungstage der Patent-, Geschmacksmuster- und Markenblätter im Jahr 2013

Das DPMA veröffentlicht das Patentblatt in der Regel donnerstags, das Markenblatt und das Geschmacksmusterblatt in der Regel freitags.

Amtliche Veröffentlichungstage können mit gesetzlichen Feiertagen in Bayern zusammenfallen. In diesen Fällen verschieben sich die Veröffentlichungstage um jeweils einen Tag nach vorn. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage 2013 verschiebt sich der Publikationstag in der Weihnachtswoche um zwei Tage nach vorne. Continue reading »

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Nov 222012
 
AktenzeichenAktenzeichen absteigend sortieren Schutzrechtsart Bezeichnung Anmelder/Inhaber Vertreter
1 100 23 649.9 Patent Mit einer Heizeinrichtung versehenes Kraftstoffilter für Kraftfahrzeuge MAHLE Filtersysteme GmbH, 70376 Stuttgart, DE BRP Renaud & Partner, 70173 Stuttgart, DE
2 100 27 574.5 Patent Flächiges Material, insbesondere als blattförmiger Bogen oder Bahn Bossert, Wolfgang, 71735 Eberdingen, DE Patentanwalt Dipl.-Ing. Walter Jackisch & Partner, 70192 Stuttgart, DE
3 100 47 431.4 Patent Druckfilter mit Vibrationsantrieb FAN Separator GmbH, 59510 Lippetal, DE Hoefer & Partner, 81543 München, DE
4 100 52 721.3 Patent Integrierte Schaltung und Verfahren zum Testen einer integrierten Schaltung Semiconductor Technology Academic Research Center, Tokio/Tókyó, JP advotec. Patent- und Rechtsanwälte, 80538 München, DE
5 100 84 588.6 Patent Etagenwerkzeug Mold-Masters (2007) Limited, Georgetown, CA Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser, 80802 München, DE
6 101 03 727.9 Patent Vorrichtung zum Homogenisieren von Gülle Reck, Anton, 88422 Betzenweiler, DE Otten, Roth, Dobler & Partner Patentanwälte, 88276 Berg, DE
7 101 06 468.3 Patent Vorrichtung zum Ausbringen von Reifendichtmittel Illinois Tool Works, Inc., Glenview, US Patentanwälte und Rechtsanwalt Dres. Weiss & Arat Partnerschaftsgesellschaft, 78234 Engen, DE
8 101 23 069.9 Patent Servotechnik für ein Grobstellglied International Business Machines Corp., Armonk, US Duscher, Reinhard, Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., 71139 Ehningen, DE
9 101 29 948.6 Patent Osteotom Edlhuber, Christian, Dr., 82481 Mittenwald, DE WINTER, BRANDL, FÜRNISS, HÜBNER, RÖSS, KAISER, POLTE, Partnerschaft, 85354 Freising, DE
10 101 52 385.8 Patent Großgebinde aus mehreren jeweils zu einer Rolle gewickelten, folienverpackten Dämmstoffbahnen aus Mineralwolle, insbesondere Glaswolle SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG, 67059 Ludwigshafen, DE Bockhorni & Kollegen Patent- und Rechtsanwälte, 80687 München, DE
11 10 2004 001 172.9 Patent System und Verfahren zum Austauschen von Daten und Audioinformationen zwischen Mobiltelefonen und Festnetztelefonen VTech Communications Ltd., Tai Po, HK BOEHMERT & BOEHMERT, 28209 Bremen, DE Continue reading »

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Nov 192012
 

 

Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt (mit Dienststelle Jena und Dienststelle Berlin – Technisches Informationszentrum) vom 24. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013

 

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist vom 24. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 geschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass an diesen Tagen keine Bareinzahlungen möglich sind.

Die Recherchesäle bleiben geschlossen. Die Auskunftsstellen sind nicht besetzt. Continue reading »

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Nov 152012
 

Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt

Pressemitteilung vom 15. November 2012

München. Im Rahmen der Industriebesprechung, der alljährlichen Nutzertagung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), informierten sich heute über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen und Fachverbänden sowie der Patent- und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen und Projekte im DPMA.

“Die ersten zehn Monate des Jahres 2012 stimmen uns sehr optimistisch.” zieht Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, eine erste Bilanz. “Die Unternehmen fragen trotz der angespannten Finanzsituation in Europa kontinuierlich gewerbliche Schutzrechte nach. Im Patentbereich erwarten wir für das Jahr 2012 steigende Anmeldungen (circa 61.200). Die Anmeldungen beim Designschutz (Geschmacksmuster) und bei Gebrauchsmustern bleiben trotz leichter Rückgänge auf hohem Niveau (circa 51.800 beziehungsweise 15.400) stabil. Bei den Marken verlangsamt sich der Abschwung (ca. 65.700).” Continue reading »

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Nov 102012
 

Die amtlichen Gebühren für eine deutsche Patentanmeldung mit Prüfungsantrag (ohne vorherige Recherche, also Rechercheergebnisübermittlung im Prüfungsverfahren) kann ab 390 EUR betragen. Allerdings dauert die Patentprüfung oft länger als 3 Jahre, so dass ab dem 3. Jahr Jahresgebühren zu zahlen sind. Continue reading »

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Nov 092012
 

Mitteilung Nr. 13/12 der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts mit Hinweisen zur Einreichung von Anmeldungen und Eingaben in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 1. Juni 2011 die Elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster (ElSA Pat/Gbm) eingeführt. Seitdem werden alle Vorgänge in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren ausschließlich in digitalisierter Form bearbeitet. Das DPMA arbeitet kontinuierlich daran, die Abläufe weiter zu verbessern. Wenn Sie bei der Einreichung von Anmeldungen und Eingaben auf Folgendes achten, können Sie dazu beitragen, die Bearbeitung von Eingaben im DPMA zu optimieren.

Warten Sie nach einer Anmeldung per Fax die Übermittlung des Aktenzeichens ab, bevor Sie die Unterlagen im Original nachreichen. Fügen Sie den Originalunterlagen ein entsprechendes Anschreiben bei, das auf das amtliche Aktenzeichen Bezug nimmt. Sie erleichtern uns damit die Zuordnung der Dokumente. Die Vergabe mehrfacher Aktenzeichen wird vermieden.
Bei allen sonstigen Eingaben, die wirksam bzw. fristwahrend per Fax eingereicht werden können, sehen Sie bitte davon ab, das Original nachzureichen. Dies gilt nicht für Eingaben, die im Laufe des Verfahrens für eine Publikation verwendet werden sollen. Dazu benötigen wir das Original.
Benutzen Sie bitte die vom DPMA herausgegebenen Formulare, da nur dann eine korrekte Formularerkennung im Rahmen der Digitalisierung der Dokumente gewährleistet werden kann. Ändern Sie die vom DPMA herausgegebenen Formulare nicht ab; fügen Sie stattdessen bei Bedarf ein gesondertes Anschreiben bei.
Verwenden Sie für Anmeldungsunterlagen vorzugsweise die Schriftart Arial. Dadurch können z.B. Erkennungsfehler beim Scannen der Dokumente vermieden werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie Einsprüche und Beschwerden in Patentverfahren elektronisch über DPMAdirekt einzureichen. Sofern Sie PDF-Dateien übermitteln, verwenden Sie ein textbasiertes PDF-Format, da die Dokumente andernfalls nicht medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können.
Sofern Sie Angaben zur Zahlung einer Gebühr machen, verwenden Sie die hierfür vorgesehenen Formulare (z.B. A 9507 – Vordruck für Einzugsermächtigung) und Textfelder (z.B. im Vordruck P 2007), da diese Informationen gesondert weiterbearbeitet werden. Es ist nicht erforderlich, dem DPMA die Überweisung von Gebühren mit einem separaten Schreiben anzukündigen oder mitzuteilen.
Reichen Sie im Zusammenhang mit Anträgen auf Änderung des Registers oder Eintragung einer Verpfändung bzw. eines sonstigen Rechts (§ 29 DPMAV) nur Kopien von Unterlagen als Nachweis für die jeweilige Änderung ein. Sofern für Umschreibungen in Einzelfällen der Nachweis nur mittels Originaldokumenten geführt werden kann (z.B. vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils, Ausfertigung eines Erbscheins), wird das Original gesondert angefordert.
Reichen Sie Anträge zu verschiedenen Schutzrechten und Aktenzeichen in getrennten Schriftsätzen ein.
Anträge auf Eintragung von Vertreteränderungen zu 50 und mehr Aktenzeichen sollten zusammen mit dem Ausdruck einer Excel-Tabelle und nach Schutzrechtsarten getrennt eingereicht werden. Die Excel-Tabelle sollte folgende Angaben enthalten: nationales Aktenzeichen ohne Abteilungskennziffer, Name des Anmelders und internes Aktenzeichen des (neuen) Vertreters.
Geben Sie bei Eingaben zu europäischen oder internationalen Anmeldungen und Schutzrechten möglichst das jeweilige nationale Aktenzeichen statt der EP- und WO-Veröffentlichungsnummern bzw. der EP- und PCT-Aktenzeichen an.

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Nov 082012
 
INID Kriterium Feld Inhalt
Schutzrechtsart SART Schutzzertifikat
Status ST Anhängig/in Kraft
21 Aktenzeichen DE DAKZ 12 2012 000 059.4
Verwendung VZ Arzneimittel
95 Bezeichnung des Erzeugnisses TIEZ Ferumoxytol
54 Bezeichnung des Grundpatents TIGZ HITZEBESTÄNDIGE UMHÜLLTE KOLLOIDALE EISENOXIDE
51 IPC-Hauptklasse ICM (ICMV) A61K 47/48 (2012.01)
51 IPC-Nebenklasse(n) ICS (ICSV) A61K 49/00 (2012.01)
94 Laufzeit Beginn LB 09.03.2020
22 Anmeldetag DE DAT 14.08.2012
Veröffentlichungstag der Zertifikatsanmeldung OT 08.11.2012
71/73 Anmelder/Inhaber INH AMAG Pharmaceuticals, Inc., Cambridge, US
74 Vertreter VTR Reitstötter, Kinzebach & Partner (GbR), 81679 München, DE
Zustellanschrift Patentanwälte Reitstötter, Kinzebach & Partner, 81679 München, DE
Zuständige Patentabteilung 51
68 Grundpatent Aktenzeichen GAKZ 600 43 188.6
92
92
92
Genehmigung Inland GIS
GIN
GIT
Europäische Kommission
EU/1/12/774/001-002
15.06.2012
93
93
93
93
Genehmigung EU GES
GEC
GEN
GET
Europäische Kommission
EU
EU/1/12/774/001-002
15.06.2012

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Nov 072012
 

Schematische Darstellungen, wie sie üblicherweise in Patentschriften zu finden sind, offenbaren in der Regel nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung, nicht aber exakte Abmessungen.

Ein Gericht ist grundsätzlich nicht gehalten, einen Beteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es eine in einer Patentschrift wiedergegebene Zeichnung nur als schematische Darstellung und nicht als maßstabsgerechte Konstruktionszeichnung ansieht.
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Nov 062012
 

Die Wortfolge “Aus Akten werden Fakten” für die Waren und Dienstleistungen „Computersoftware (gespeichert), insbesondere für das Vertragsmanagement;
Unternehmensberatung (Beratung bei Einführung, Konfiguration, Betrieb); EDV-Beratung (Beratung bei technischen Problemen rund um Einführung und Betrieb); Programmierung von Software für das Vertragsmanagement“ ist wegen bestehender Schutzhindernisse (beschreibend + freihaltebedürftig) schutzunfähig. Allerdings wurde für diesen Slogan die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. Continue reading »

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