IPCOM scheitert vor LG Mannheim gegen APPLE mit seiner Teilklage über einen Millardenschadenersatz wegen Patentverletzung des europäischen Patents EP 1 841 268

IPCOM scheitert vor LG Mannheim gegen APPLE mit seiner Teilklage über einen Millardenschadenersatz wegen Patentverletzung des europäischen Patents EP 1 841 268

IPCOM ./. Apple (2 O 53/12 und 2 O 95/13)

Am 11. Februar 2014 wurde vor dem Landgerichts Mannheim vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts in zwei Patentverletzungsverfahren über Klagen auf Schadenersatz verhandelt. Die Klagen sind von der Firma IPCOM GmbH& Co KG (eine Patentverwertungsgesellschaft mit Sitz in der Nähe von München) erhoben worden und richten sich in beiden Verfahren gegen die amerikanische Muttergesellschaft von Apple, die für den Vertrieb in Europa zuständige Tochtergesellschaft von Apple mit Sitz in Irland sowie gegen die für den Einzelhandelsvertrieb in Deutschland zuständige Tochtergesellschaft von Apple mit Sitz in Frankfurt. 

In beiden Verfahren geht es um Patente, die sich mit der Frage befassen, wie der Zugriff von Handys auf überlastete Mobilfunkkanäle gesteuert werden kann.

Das Verfahren 2 O 53/12, in dem u.a. Teilklage auf Schadenersatz in Höhe von rund EUR 1,57 Milliarden zuzüglich Zinsen erhoben worden ist, betrifft das europäische Patent EP 1 841 268. Dieses Patent war gerade Gegenstand einer erstinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Patentamtes vom 22.01.2014.

Gegenstand des Verfahrens 2 O 95/13, in dem bislang keine bezifferten Klageanträge, sondern Anträge auf Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht gestellt worden sind, ist das deutsche Patent DE 199 10 239.

In den Verfahren unterlag IPCOM.

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