Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung als Patentanwalt absolvieren zu können?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung als Patentanwalt absolvieren zu können?

Ich interessiere mich für den Beruf des Patentanwalts. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung als Patentanwalt absolvieren zu können?

Das Deutsche Patent- und Markenamt organisiert Ausbildung und Prüfung zum Beruf des Patentanwalts. Es entscheidet, ob Ihnen aufgrund Ihrer Vorbildung der Beruf des Patentanwalts offen steht.

Zur Ausbildung kann nur zugelassen werden, wer an einer wissenschaftlichen Hochschule ein Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer erfolgreich abgeschlossen hat. Das Referat für Patentanwalts- und Vertreterwesen hat umfangreiche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den Formalitäten, die für eine Bewerbung notwendig sind, und viele weitere Aspekte rund um die Patentanwaltsausbildung auf den DPMA-Internetseiten zusammengestellt. Die Informationen über die zahlreichen, sehr unterschiedlich ausgeprägten Studienabschlüsse werden laufend aktualisiert.

Wenn Sie Interesse an diesem Beruf haben und wissen möchten, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, empfehlen wir, sich zunächst online auf diesen DPMA-Internetseiten zu informieren. Falls sich Ihr Studiengang dort nicht zweifelsfrei einordnen lässt, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir klären dann, ob Ihr persönlicher Studienabschluss aus heutiger Sicht zur Patentanwaltsausbildung berechtigt. Für die Beantwortung dieser Anfrage benötigen wir von Ihnen aussagekräftige Kopien aus Studienordnungen, Zeugnisse und dergleichen, mit deren Hilfe wir Ihren Studienabschluss richtig einordnen können. Wegen der umfangreichen Anlagen reichen Sie Anliegen bitte nur schriftlich per Post ein; als Betreff geben Sie bitte an “Referat 4.3.5 (Patentanwalts- und Vertreterwesen) – Anfrage zum Studienabschluss”.

Quelle: DPMA-Pressemitteilung

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