Archive 12. September 2017

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen muss erst zu einem Zeitpunkt angebracht werden, in welchem sowohl die Verletzungs- als auch die Rechtsbestandsfrage hinreichend geklärt sind

Die Verfügungsklägerin durfte den Verfügungsantrag nach Verkündung der Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des EPA vom 01.06.2016 nicht bis zur Veröffentlichung der Gründe zurückstellen. However, the applicant must first submit the request for injunction…

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