Am 6. Mai 2014 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über eine Klage der ratiopharm GmbH gegen das ergänzende Schutzzertifikat DE 199 75 011 von MSD Oss B.V. (Niederlande) zu entscheiden. Das Schutzzertifikat betrifft das Gestagen Desogestrel, das als einziger Wirkstoff in der sog. „Minipille“ enthalten ist, die von MSD unter der Marke „Cerazette“ vertrieben wird. Das Schutzzertifikat wurde für nichtig erklärt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. „Warnung vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen“ weiterlesen
Für den Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007), den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2008), den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) und den Antrag auf Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung (EPA/DPMA 110) sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.
Die erläuternden Hinweise zu den Vordrucken wurden redaktionell überarbeitet; bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers wurde die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen
Vom 14. Februar 2011
Für den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats und den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.
Die Vordrucke wurden aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (ABl. Nr. L 152 vom 16. Juni 2009, S. 1 ff.) und des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) aktualisiert und redaktionell überarbeitet; das Formblatt für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats wurde insgesamt neu gestaltet. Auch die Merkblätter zu den Vordrucken wurden entsprechend überarbeitet.
Die Vordrucke und Merkblätter können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html ) abgerufen werden.