Amtliche Veröffentlichungstage können mit gesetzlichen Feiertagen in Bayern zusammenfallen. In diesen Fällen verschieben sich die Veröffentlichungstage um jeweils einen Tag nach vorn. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage 2013 verschiebt sich der Publikationstag in der Weihnachtswoche um zwei Tage nach vorne. „Veröffentlichungstage der Patent-, Geschmacksmuster- und Markenblätter im Jahr 2013“ weiterlesen
Die Wortfolge “Aus Akten werden Fakten” für die Waren und Dienstleistungen „Computersoftware (gespeichert), insbesondere für das Vertragsmanagement;
Unternehmensberatung (Beratung bei Einführung, Konfiguration, Betrieb); EDV-Beratung (Beratung bei technischen Problemen rund um Einführung und Betrieb); Programmierung von Software für das Vertragsmanagement“ ist wegen bestehender Schutzhindernisse (beschreibend + freihaltebedürftig) schutzunfähig. Allerdings wurde für diesen Slogan die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. „Slogan “Aus Akten werden Fakten” für u.a Computersoftware hält das Bundespatentgericht für schutzunfähig; aber Rechtsbeschwerde ist zugelassen“ weiterlesen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. „Warnung vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen“ weiterlesen
München. Nach vorläufigen Hochrechnungen erwartet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für das Jahr 2012 steigende Patentanmeldungen. Demgegenüber rechnet die Behörde bei Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern (Designschutz) mit leicht rückläufigen Anmeldezahlen. Der Abschwung bei den Markenanmeldungen wird sich verlangsamen. „2012 gab es mehr Patentmeldungen, weniger Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster“ weiterlesen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. „Warnung vor Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Patentanmeldungen“ weiterlesen
Für den Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007), den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2008), den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) und den Antrag auf Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung (EPA/DPMA 110) sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.
Die erläuternden Hinweise zu den Vordrucken wurden redaktionell überarbeitet; bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers wurde die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.