Die klageweise Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber auch dann missbräuchlich, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht rechtsverbindlich zum Abschluss eines Lizenzvertrages zu bestimmten angemessenen Bedingungen bereit erklärt hat, dem Patentinhaber aber anzulasten ist, dass er sich seinerseits nicht hinreichend bemüht hat

a) Die klageweise Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber kann sich auch dann als miss-bräuchlich darstellen, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht rechtsverbind-lich zum…

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OLG Düsseldorf hat einen weiteren Senat mit einer Spezialzuständigkeit für Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rahmen der Geschäftsverteilung für das Jahr 2014 einen weiteren Senat mit einer Spezialzuständigkeit für Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet. Somit wird neben dem unter der Leitung des Vorsitzenden…

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