a) Bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG sind im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (Fortfüh-rung von BGH, GRUR 2013, 397 Rn. 44 – Peek & Cloppenburg III; BGHZ 198, 159 Rn. 64 Hard Rock Cafe).
b) Scheidet aufgrund des das gesamte Kennzeichenrecht beherrschenden Prio-ritätsgrundsatzes ein zeichenrechtlicher Anspruch wegen Verwechslungsge-fahr aus, kann sich der Inhaber des prioritätsjüngeren Kennzeichenrechts grundsätzlich nicht mit Erfolg auf den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft stützen.
BGH URTEIL I ZR 241/14 vom 23. Juni 2016 – Baumann II (Vorrang Schutzrechte vor Wettbewerbsrecht)
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 – I ZR 241/14 – OLG Karlsruhe „Keine Markenverletzung wegen fehlender Verwechslungsgefahr, so kann auch kein wettbewerbsrechtliche Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft zugunsten des jüngeren Zeichninhabers bestehen“ weiterlesen