BGH Urteil vom 04.08.2020 – X ZR 40/18: Zulässigkeit der Anschlussberufung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 PatG

Ordnet der Senatsvorsitzende in einem Patentnichtigkeitsverfahren an, dass der Berufungsbeklagte Gelegenheit erhält, auf die Berufungsbegründung innerhalb einer bestimmten Frist zu erwidern, so ist eine innerhalb dieser Frist eingereichte Anschlussberufung gemäß…

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Apples “Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“ wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der acht Hilfsanträge für nichtig erklärt, nachdem Motorola Mobility Germany GmbH und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische Patent 2 059 868 vorgingen

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