Softwarepatent: BGH URTEIL X ZR 121/09 – Webseitenanzeige (es genügt für die Technizität, wenn sich diese aus der Beschreibung ergibt)

a) Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist zunächst zu klären, ob der Gegenstand der Erfindung zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet liegt…

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