| Nr | Auswahl | Aktenzeichen |
Schutzrechtsart | Bezeichnung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 20 2004 021 941.7 | Gebrauchsmuster | Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material | |
| 2 | 20 2004 021 942.5 | Gebrauchsmuster | Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material | |
| 3 | 20 2004 021 943.3 | Gebrauchsmuster | Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material | |
| 4 | 20 2004 021 947.6 | Gebrauchsmuster | Auswählbare exzentrische Remodellierung und/oder Ablation von atherosklerotischem Material | |
| 5 | 20 2004 021 948.4 | Gebrauchsmuster | Kraftfahrzeugtürverschluss | |
| 6 | 20 2006 021 170.5 | Gebrauchsmuster | Vorrichtung zum berührungsfreien Vermessen | |
| 7 | 20 2008 018 373.1 | Gebrauchsmuster | Syteme zum Wiederaufbereiten von bildgebenden Kompenenten | |
| 8 | 20 2010 010 296.0 | Gebrauchsmuster | Ölschauglas mit Reflektor | |
| 9 | 20 2010 017 975.0 | Gebrauchsmuster | Antriebssäule mit Datenspeicher und Möbelstück mit solch einer Antriebssäule | |
| 10 | 20 2011 110 258.4 | Gebrauchsmuster | Bürstenlose Gleichstrommotorisierungsvorrichtung | |
| 11 | 20 2011 110 259.2 | Gebrauchsmuster | Pirselpeeperdruckchip für Mensch u. Tier | |
| 12 | 20 2011 110 294.0 | Gebrauchsmuster | Vorrichtung und Einrichtung, insbesondere zur Gründung von Offshore-Strukturen | |
| 13 | 20 2011 110 297.5 | Gebrauchsmuster | Trägerklammer aus Blech | |
| 14 | 20 2012 001 085.9 | Gebrauchsmuster | Kochjacke | |
| 15 | 20 2012 001 162.6 | Gebrauchsmuster | Liegeunterlage | |
| 16 | 20 2012 001 165.0 | Gebrauchsmuster | Daten-Schnittstelle am Arbeitsplatz | |
| 17 | 20 2012 001 225.8 | Gebrauchsmuster | Pumpenaggregat | |
| 18 | 20 2012 001 244.4 | Gebrauchsmuster | Elektrischer Antriebsmotor | |
| 19 | 20 2012 001 298.3 | Gebrauchsmuster | Elektrischer Steckverbinder | |
| 20 | 20 2012 001 306.8 | Gebrauchsmuster | Vorrichtung zur Nachverfestigung einer Schiene in einer schotterlosen Verlegung | |
| 21 | 20 2012 001 307.6 | Gebrauchsmuster | Vorrichtung zur Nachverfestigung einer Schiene in einer schotterlosen Verlegung | |
| 22 | 20 2012 001 312.2 | Gebrauchsmuster | Sichtgeschützte Windkraftanlage | |
| 23 | 20 2012 001 326.2 | Gebrauchsmuster | Messvorrichtung zur berührungslosen dynamischen Erfassung massgenauen Daten sich bewegender bzw. in Rotation befindlicher Festkörper in ringformiger Auslegung und Nutzung in schienengebundenen Fahrzeugen. | |
| 24 | 20 2012 001 373.4 | Gebrauchsmuster | Mischereinsatz | |
| 25 | 20 2012 001 389.0 | Gebrauchsmuster | Kartusche für einen Flüssigkeitsfeuerlöscher | |
| 26 | 20 2012 001 410.2 | Gebrauchsmuster | Injektionsgerät | |
| 27 | 20 2012 001 411.0 | Gebrauchsmuster | Injektionsgerät | |
| 28 | 20 2012 001 475.7 | Gebrauchsmuster | Beschlaganordnung | |
| 29 | 20 2012 001 476.5 | Gebrauchsmuster | Federelement | |
| 30 | 20 2012 002 207.5 | Gebrauchsmuster | Vorrichtung mit mindestens einer Rotor-Stator-Anordnung eines Energiewandlers | |
| 31 | 20 2012 004 644.6 | Gebrauchsmuster | Sprühspender fûr mehrere Komponenten | |
| 32 | 20 2012 005 650.6 | Gebrauchsmuster | Kombinationstherapeutikum für die Behandlung von Rhinitis | |
| 33 | 20 2012 007 392.3 | Gebrauchsmuster | Deckelsystem für einen Bienenstock | |
| 34 | 20 2012 009 460.2 | Gebrauchsmuster | Klappfahrrad | |
| 35 | 20 2012 009 969.8 | Gebrauchsmuster | Neue Welle zur Übertragung hoher Drehmomente bei niedrigen Drehzahlen | |
| 36 | 20 2012 011 095.0 | Gebrauchsmuster | Absperrvorrichtung für z. B. Aufzüge um den Zugang in Aufzugskabinen auszuschliessen | |
| 37 | 20 2012 011 870.6 | Gebrauchsmuster | Strömungsbeaufschlagter, räumlich beweglicher Sensortragflügel mit RFID-Technik in Integralbauweise zur Anmontage an Seefahrzeuge | |
| 38 | 20 2012 011 944.3 | Gebrauchsmuster | Vorrichtung und System zur Energie-Effizienz und Energie-Einsparung mit einem Strom- und Leistungsabgleich zwischen mehreren Verarbeitungselementen | |
| 39 | 20 2012 012 334.3 | Gebrauchsmuster | Warnsystem | |
| 40 | 20 2012 012 534.6 | Gebrauchsmuster | Zentrale Steuerung verteilter Organisationsstrukturen | |
| 41 | 20 2012 012 551.6 | Gebrauchsmuster | Zerfaserungselement zur Herstellung von Mineralwolle | |
| 42 | 20 2012 012 552.4 | Gebrauchsmuster | Walze für eine Rollenpresse | |
| 43 | 20 2012 100 384.8 | Gebrauchsmuster | Kupplungseinrichtung | |
| 44 | 20 2012 100 396.1 | Gebrauchsmuster | Schutzvorrichtung für ein Funktionsprüffeld | |
| 45 | 20 2012 100 400.3 | Gebrauchsmuster | Beleimungseinrichtung | |
| 46 | 20 2012 100 401.1 | Gebrauchsmuster | Desinfektionsvorrichtung | |
| 47 | 20 2012 100 405.4 | Gebrauchsmuster | Sockelblende für Möbel | |
| 48 | 20 2012 100 409.7 | Gebrauchsmuster | Drahtvorschubrolle | |
| 49 | 20 2012 100 414.3 | Gebrauchsmuster | Einrichtung zur drahtlosen Betätigung insbesondere mehrerer elektrischer Verbraucher | |
| 50 | 20 2012 100 418.6 | Gebrauchsmuster | Gebäudefassade mit Riegelelement und Riegelelement |
Vom DPMA: Im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fand heute ein Seminar zum Thema “The European Patent Package” statt. Die gemeinsam von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Oxford University Press (OUP) und dem DPMA organisierte Veranstaltung ist eines von zwei Seminaren, die den Auftakt der Veröffentlichungspartnerschaft der Fachzeitschriften GRUR-International (GRUR-Int.) und Journal of Intellectual Property Law & Practice (JIPLP) bilden.
Vertreter der GRUR, des JIPLP, der Rechtsprechung und der Wissenschaft referierten über die jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene bei der Schaffung eines Einheitspatents und eines Europäischen Patentgerichts. Die anschließende Podiumsdiskussion nutzten die etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Anwaltschaft, der Wirtschaft, den Interessenverbänden, der Wissenschaft, der Justiz sowie dem DPMA und dem Europäischen Patentamt (EPA) zur Erörterung von Fragen und zum Meinungsaustausch. Continue reading »
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Nach der nachfolgend dargestellten Pressemitteilung des OLG Düsseldorf sind die Konkurrenzkapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen für 0,29 Cent (statt 0,39 Cent) keine Patentverletzung, da die Kapseln nicht vom Patentschutz umfasst sind und das Kaffeemaschinen-Patent durch die blossen Kapseln nicht verletzt wird:
In zwei Patentverletzungsstreitverfahren um den Vertrieb von „NoName“-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen verhandelte der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts am 21.02.2013.
Die Firma Nestec S. A., Vevey (Schweiz), ist Inhaberin eines für Nespresso-Kaffemaschinen genutzten Patents. Sie hat Lizenzen an verschiedene Unternehmen vergeben, die die Kaffeemaschinenmodelle und die Originalkapseln produzieren.
Die beiden beklagten Schweizer Firmen vertreiben – ohne von der Klägerin hierzu lizenziert worden zu sein – Kaffeekapseln für die Nespresso-Kaffeemaschinen. Die Beklagten bieten die Kapseln zum Preis von 0,29 € je Kapsel und damit um 6 – 10 Cent günstiger als die Originalkapseln an.
Die Klägerin hatte sich gegen den Vertrieb gewehrt und vor dem Landgericht Düsseldorf geltend gemacht, dass die beiden Konkurrenzunternehmen ihr Patent verletzten. Das Landgericht Düsseldorf hatte am 16.08.2012 entschieden, dass keine Patentverletzung der beiden Firmen gegeben sei (Aktenzeichen 4b O 81/12 und 4b O 82/12). Die Kaffeemaschinen dürften auch mit Fremdkapseln genutzt und daher auch solche Fremdkapseln durch die Beklagten vertrieben werden. Die erfinderische, patentrechtlich geschützte Leistung sei die Technik der Kaffeemaschinen, nicht aber der Aufbau der Kaffeekapseln. Die Kapseln seien nicht wesentlicher Teil des Erfindungsgedankens. Continue reading »
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| Antragsform | Übermittlungsgebühr | Internationale Anmeldegebühr* | Recherchengebühr | Summe | Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung |
|---|---|---|---|---|---|
| Papier | 90,00 Euro | 1100,00 Euro | 1875,00 Euro | 3065,00 Euro | |
| PCT-EASY (wie bisher mit Diskette) | 90,00 Euro | 1017,00 Euro | 1875,00 Euro | 2982,00 Euro | 83,00 Euro |
| Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF) | 90,00 Euro | 935,00 Euro | 1875,00 Euro | 2900,00 Euro | 165,00 Euro |
| Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML) | 90,00 Euro | 852,00 Euro | 1875,00 Euro | 2817,00 Euro | 248,00 Euro |
| *Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt. | |||||
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| 1 | 20 2007 019 442.0 | Gebrauchsmuster | GEKA GmbH, 91572 Bechhofen, DE | Misselhorn Wall Patent- und Rechtsanwälte, 80335 München, DE | |
| 2 | 20 2009 018 713.6 | Gebrauchsmuster | DOTECH GmbH, 75447 Sternenfels, DE | ||
| 3 | 20 2010 017 891.6 | Gebrauchsmuster | Vetter Umformtechnik GmbH, 57299 Burbach, DE | Große, Wolf-Dietrich, Dipl.-Ing., 57072 Siegen, DE | |
| 4 | 20 2011 004 055.0 | Gebrauchsmuster | Ramsauer, Dieter, 58332 Schwelm, DE | Stratmann, Ernst, Dipl.-Ing. Dr.-Ing., 40212 Düsseldorf, DE | |
| 5 | 20 2011 105 839.9 | Gebrauchsmuster | Martin Metallverarbeitung GmbH, 96237 Ebersdorf, DE | Stippl Patentanwälte, 90482 Nürnberg, DE | |
| 6 | 20 2011 106 620.0 | Gebrauchsmuster | Schuster, Roberto, 96138 Burgebrach, DE | FDST Patentanwälte Freier Dörr Stammler Tschirwitz, 90411 Nürnberg, DE | |
| 7 | 20 2011 106 628.6 | Gebrauchsmuster | ENGEL AUSTRIA GmbH, Schwertberg, AT | Rechts- und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel, 80538 München, DE | |
| 8 | 20 2011 107 618.4 | Gebrauchsmuster | Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hallstadt, 96103 Hallstadt, DE | ||
| 9 | 20 2011 109 654.1 | Gebrauchsmuster | Reinz-Dichtungs-GmbH, 89233 Neu-Ulm, DE | Kanzlei Pfenning, Meinig & Partner GbR, 10719 Berlin, DE | |
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| INID | Kriterium | Feld | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Schutzrechtsart | SART | Patent | |
| Status | ST | Anhängig/in Kraft | |
| 21 | Aktenzeichen DE | DAKZ | 11 2010 005 113.5 |
| 86 | Aktenzeichen WO | WAKZ | PCT/NO2010/000011 |
| 87 | Veröffentlichungsnummer WO | WPN | 2011084065 |
| 54 | Bezeichnung/Titel | TI | Server und Verfahren zur Präsentation und Erfassung von Daten |
| 51 | IPC-Hauptklasse | ICM (ICMV) | G06F 17/24 (2012.01) |
| 22 | Anmeldetag DE | DAT | 11.01.2010 |
| 86 | Anmeldetag WO | WAT | 11.01.2010 |
| 43 | Offenlegungstag | OT | 03.01.2013 |
| 71/73 | Anmelder/Inhaber | INH | Metafocus AS, Snarøya, NO |
| 72 | Erfinder | IN | Erfinderbenennung nicht vorliegend |
| 74 | Vertreter | VTR | Schneiders & Behrendt Rechts- und Patentanwälte, 44787 Bochum, DE |
| Zustellanschrift | Schneiders & Behrendt Rechts- und Patentanwälte, 44723 Bochum, DE | ||
| Fälligkeit | FT FG |
23.08.2012 Jahresgebühr für das 3. Jahr |
|
| Zuständige Patentabteilung | 53 | ||
| 87 | Veröffentlichungssprache WO | WLANG | EN – Englisch |
| 57 | Zusammenfassung | AB | A server and method is disclosed for adding HTML functionality to XSL-FO standard document templates. Clients supporting the extended XSL-FO standard may enter information interactively in documents produced from said templates, while other clients will process the documents as common XSL-FO format documents. |
| 81 | Bestimmungsstaaten WO | WDS | AE, AG, AL, AM, AO, AT, AU, AZ, BA, BB, BG, BH, BR, BW, BY, BZ, CA, CH, CL, CN, CO, CR, CU, CZ, DE, DK, DM, DO, DZ, EC, EE, EG, ES, FI, GB, GD, GE, GH, GM, GT, HN, HR, HU, ID, IL, IN, IS, JP, KE, KG, KM, KN, KP, KR, KZ, LA, LC, LK, LR, LS, LT, LU, LY, MA, MD, ME, MG, MK, MN, MW, MX, MY, MZ, NA, NG, NI, NO, NZ, OM, PE, PG, PH, PL, PT, RO, RS, RU, SC, SD, SE, SG, SK, SL, SM, ST, SV, SY, TH, TJ, TM, TN, TR, TT, TZ, UA, UG, US, UZ, VC, VN, ZA, ZM, ZW |
| Veröffentlichte EP-/WO-Dokumente | EPWOPN | WO2011084065A2 |
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Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt
Pressemitteilung vom 15. November 2012
München. Im Rahmen der Industriebesprechung, der alljährlichen Nutzertagung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), informierten sich heute über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen und Fachverbänden sowie der Patent- und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen und Projekte im DPMA.
“Die ersten zehn Monate des Jahres 2012 stimmen uns sehr optimistisch.” zieht Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, eine erste Bilanz. “Die Unternehmen fragen trotz der angespannten Finanzsituation in Europa kontinuierlich gewerbliche Schutzrechte nach. Im Patentbereich erwarten wir für das Jahr 2012 steigende Anmeldungen (circa 61.200). Die Anmeldungen beim Designschutz (Geschmacksmuster) und bei Gebrauchsmustern bleiben trotz leichter Rückgänge auf hohem Niveau (circa 51.800 beziehungsweise 15.400) stabil. Bei den Marken verlangsamt sich der Abschwung (ca. 65.700).” Continue reading »
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Mitteilung Nr. 13/12 der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts mit Hinweisen zur Einreichung von Anmeldungen und Eingaben in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 1. Juni 2011 die Elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster (ElSA Pat/Gbm) eingeführt. Seitdem werden alle Vorgänge in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren ausschließlich in digitalisierter Form bearbeitet. Das DPMA arbeitet kontinuierlich daran, die Abläufe weiter zu verbessern. Wenn Sie bei der Einreichung von Anmeldungen und Eingaben auf Folgendes achten, können Sie dazu beitragen, die Bearbeitung von Eingaben im DPMA zu optimieren.
Warten Sie nach einer Anmeldung per Fax die Übermittlung des Aktenzeichens ab, bevor Sie die Unterlagen im Original nachreichen. Fügen Sie den Originalunterlagen ein entsprechendes Anschreiben bei, das auf das amtliche Aktenzeichen Bezug nimmt. Sie erleichtern uns damit die Zuordnung der Dokumente. Die Vergabe mehrfacher Aktenzeichen wird vermieden.
Bei allen sonstigen Eingaben, die wirksam bzw. fristwahrend per Fax eingereicht werden können, sehen Sie bitte davon ab, das Original nachzureichen. Dies gilt nicht für Eingaben, die im Laufe des Verfahrens für eine Publikation verwendet werden sollen. Dazu benötigen wir das Original.
Benutzen Sie bitte die vom DPMA herausgegebenen Formulare, da nur dann eine korrekte Formularerkennung im Rahmen der Digitalisierung der Dokumente gewährleistet werden kann. Ändern Sie die vom DPMA herausgegebenen Formulare nicht ab; fügen Sie stattdessen bei Bedarf ein gesondertes Anschreiben bei.
Verwenden Sie für Anmeldungsunterlagen vorzugsweise die Schriftart Arial. Dadurch können z.B. Erkennungsfehler beim Scannen der Dokumente vermieden werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie Einsprüche und Beschwerden in Patentverfahren elektronisch über DPMAdirekt einzureichen. Sofern Sie PDF-Dateien übermitteln, verwenden Sie ein textbasiertes PDF-Format, da die Dokumente andernfalls nicht medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können.
Sofern Sie Angaben zur Zahlung einer Gebühr machen, verwenden Sie die hierfür vorgesehenen Formulare (z.B. A 9507 – Vordruck für Einzugsermächtigung) und Textfelder (z.B. im Vordruck P 2007), da diese Informationen gesondert weiterbearbeitet werden. Es ist nicht erforderlich, dem DPMA die Überweisung von Gebühren mit einem separaten Schreiben anzukündigen oder mitzuteilen.
Reichen Sie im Zusammenhang mit Anträgen auf Änderung des Registers oder Eintragung einer Verpfändung bzw. eines sonstigen Rechts (§ 29 DPMAV) nur Kopien von Unterlagen als Nachweis für die jeweilige Änderung ein. Sofern für Umschreibungen in Einzelfällen der Nachweis nur mittels Originaldokumenten geführt werden kann (z.B. vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils, Ausfertigung eines Erbscheins), wird das Original gesondert angefordert.
Reichen Sie Anträge zu verschiedenen Schutzrechten und Aktenzeichen in getrennten Schriftsätzen ein.
Anträge auf Eintragung von Vertreteränderungen zu 50 und mehr Aktenzeichen sollten zusammen mit dem Ausdruck einer Excel-Tabelle und nach Schutzrechtsarten getrennt eingereicht werden. Die Excel-Tabelle sollte folgende Angaben enthalten: nationales Aktenzeichen ohne Abteilungskennziffer, Name des Anmelders und internes Aktenzeichen des (neuen) Vertreters.
Geben Sie bei Eingaben zu europäischen oder internationalen Anmeldungen und Schutzrechten möglichst das jeweilige nationale Aktenzeichen statt der EP- und WO-Veröffentlichungsnummern bzw. der EP- und PCT-Aktenzeichen an.
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Schematische Darstellungen, wie sie üblicherweise in Patentschriften zu finden sind, offenbaren in der Regel nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung, nicht aber exakte Abmessungen.
Ein Gericht ist grundsätzlich nicht gehalten, einen Beteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es eine in einer Patentschrift wiedergegebene Zeichnung nur als schematische Darstellung und nicht als maßstabsgerechte Konstruktionszeichnung ansieht.
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Pressemitteilung des dpma vom 30. Oktober 2012
München. Nach vorläufigen Hochrechnungen erwartet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für das Jahr 2012 steigende Patentanmeldungen. Demgegenüber rechnet die Behörde bei Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern (Designschutz) mit leicht rückläufigen Anmeldezahlen. Der Abschwung bei den Markenanmeldungen wird sich verlangsamen. Continue reading »
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Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Continue reading »
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a) Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist zunächst zu klären, ob der Gegenstand der Erfindung zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet liegt (§ 1 Abs. 1 PatG). Danach ist zu prüfen, ob dieser Gegenstand lediglich ein Programm für Da-tenverarbeitungsanlagen als solches darstellt und deshalb vom Patentschutz aus-geschlossen ist. Der Ausschlusstatbestand greift nicht ein, wenn diese weitere Prüfung ergibt, dass die Lehre Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkre-ten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen.
b) Ein Verfahren, das der datenverarbeitungsmäßigen Abarbeitung von Verfahrens-schritten in netzwerkmäßig verbundenen technischen Geräten (Server, Clients) dient, weist die für den Patentschutz vorauszusetzende Technizität auch dann auf, wenn diese Geräte nicht ausdrücklich im Patentanspruch genannt sind.
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Für den Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007), den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2008), den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) und den Antrag auf Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung (EPA/DPMA 110) sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.
Die erläuternden Hinweise zu den Vordrucken wurden redaktionell überarbeitet; bei den Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers wurde die Bezeichnung des Kontoinhabers in Bundeskasse Halle/DPMA geändert.
Die Vordrucke können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html) abgerufen werden. Continue reading »
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der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zu verwendenden Formblätter in Patentsachen
Vom 14. Februar 2011
Für den Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats und den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats sind ab sofort die nachfolgend abgedruckten Vordrucke zu verwenden.
Die Vordrucke wurden aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (ABl. Nr. L 152 vom 16. Juni 2009, S. 1 ff.) und des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) aktualisiert und redaktionell überarbeitet; das Formblatt für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats wurde insgesamt neu gestaltet. Auch die Merkblätter zu den Vordrucken wurden entsprechend überarbeitet.
Die Vordrucke und Merkblätter können kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet (http://www.dpma.de/patent/formulare/index.html ) abgerufen werden.
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BPatG 6 W (pat) 312/07 DE 198 46 442 schutzfähig
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 198 46 442
…
- 2 -
hat der 6. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 28. Oktober 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters…beschlossen:
Das Patent 198 46 442 wird in vollem Umfang aufrechterhalten.
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