Цифры или рисунки, но патентов не раскрывает точное значение массы устройства (ВФС)

Цифры или рисунки, но патентов не раскрывает точное значение массы устройства (ВФС)

Схематические изображения, так как они обычно встречаются в патентах, обычно показывают только принцип предлагаемого устройства, но не точные размеры.

Суд вообще не состоялся, указывают участником в целях сохранения права на защиту явным, что касается воспроизведена в патенте чертеже только схематичными и не в масштабе, как строительный чертеж.

РЕШЕНИЕ ВФС X ZB 10/11 от 16. Октябрь 2012 – Steckverbindung
§ Patgan 21 Абс. 1 Нет.. 4, § 3 Абс. 1
Схематические изображения, так как они обычно встречаются в патентах, обычно показывают только принцип предлагаемого устройства, но не точные размеры.
§ Patgan 100 Абс. 3 Нет.. 3; GG Art. 103 Абс. 1

Суд вообще не состоялся, указывают участником в целях сохранения права на защиту явным, что касается воспроизведена в патенте чертеже только схематичными и не в масштабе, как строительный чертеж.

ВФС, Решение 16. Октябрь 2012 – X ZB 10/11 – Федеральный Патентный суд
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Der X. По гражданским делам Федерального суда по 16. Октябрь 2012 Председательствующий Проф. Доктор. Мейер-Бек, судьи Гроунинг, Доктор. Grabinski und Dr. Bacher sowie die Richterin Schuster
согласованный:
Обжалование 19. Октябрь 2011 verkünde-ten Beschluss des 19. Сенат (Технический совет Сенат) des Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Patentinhaberin zurück-gewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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Причины:
Я. Die Rechtsbeschwerdeführerin ist Inhaberin des deutschen Patents 10 2005 039 619 (Streitpatents), наиболее 19. Август 2005 angemeldet worden ist und eine Steckverbindung betrifft. Утверждать 1, auf den sechs weitere Ansprüche zurückbezogen sind, lautet in der erteilten Fassung:
“Steckverbindung mit wenigstens drei vielpoligen Kontaktreihen, vorzugsweise aus Messer- und Federleisten bestehende Steckverbindungen, wobei die Messer-leisten (100) mindestens ein erstes Kontaktelement (120) und die Federleisten (200) mindestens ein zweites, zum ersten Kontaktelement korrespondierendes Kontaktelement (220) шоу, отличающийся, dass Lötanschlüsse (128, 228; 128′, 228′) der Kontaktelemente (120, 220; 120′, 220′) wenigstens einer Kontaktreihe so angeordnet sind, dass die Abstände zwischen den Lötanschlüssen (128, 228; 128′, 228′) der Kontaktelemente (120, 220; 120′, 220′) dieser wenigstens einen Kontaktreihe und den Lötanschlüssen (128, 228; 128′, 228′) der Kontakt-elemente (120, 220; 120′, 220′) der restlichen Kontaktreihen größer sind als die Abstände zwischen den Lötanschlüssen (128, 228; 128′, 228′) der Kontaktelemen-te (120, 220; 120′, 220′) innerhalb der restlichen Kontaktreihen.”
Die Rechtsbeschwerdegegnerin hat gegen das Streitpatent Einspruch er-hoben und geltend gemacht, dessen Gegenstand sei nicht patentfähig. Die Patentinhaberin hat das Streitpatent in der erteilten Fassung und hilfsweise in geänderter Fassung verteidigt.
Das Patentamt hat das Streitpatent widerrufen. Die Beschwerde der Patentinhaberin, mit der sie das Patent in geänderten Fassungen verteidigt hat, ist erfolglos geblieben. Dagegen wendet sich die Patentinhaberin mit der Rechtsbeschwerde, der die Einsprechende entgegentritt.
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II. Das form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel ist statthaft, weil die Patentinhaberin einen Zulassungsgrund im Sinne von § 100 Абс. 3 Нет.. 3 PatG geltend macht. Es ist jedoch unbegründet. Das Patentgericht hat den An-spruch der Patentinhaberin auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
1. Der Rechtsbeschwerdegrund des § 100 Абс. 3 Нет.. 3 PatG trägt der Bedeutung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Искусство. 103 Абс. 1 GG) für ein rechtsstaatliches Verfahren Rechnung, in dem jeder Verfahrensbeteiligte seine Rechte wirksam wahrnehmen kann. Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfah-rensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (VGL. nur BGH, Решение 27. Июнь 2007 – X ZB 6/05, Литература опущен 173, 47 = GRUR 2007, 862 Rn. 30 Informationsübermittlungsverfahren II).
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs schließt keine allgemeine Pflicht zu Hinweisen an die Parteien ein. Ein Hinweis kann jedoch geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorherseh-bar ist, на соображениях, что суд принимает свое решение (ВФС, Решение 16. Сентябрь 2008 – X ZB 29/07, Пшеница 2009, 91 Rn. 9 – Держатель антенны; Решение 25. Январь 2000 – X ZB 7/99, Пшеница 2000, 792, 793 – Spiralbohrer). Diese Voraussetzung kann zum Beispiel gegeben sein, wenn das Gericht den Antrag eines Beteiligten in einer Weise auslegt, die in erkennbarem Widerspruch zu dessen Bestreben liegt (ВФС, Решение 22. Сентябрь 2009 – Ха ZB 36/08, Пшеница 2010, 87 Rn. 15 – Schwingungs-dämpfer), wenn das Gericht seine Beurteilung auf eine Entgegenhaltung stützt, die von den Beteiligten nur beiläufig angeführt worden ist (ВФС, Решение 12. Апрель 2011 – X ZB 1/10, Пшеница 2011, 656 Rn. 7 – Modularer Fernseher I; Решение 8. Сентябрь 2009 – X ZB 35/08, Пшеница 2009, 1192 Rn. 16 Polyolefinfolie), oder wenn ein Beteiligter erkennbar einem Missverständnis
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oder einem Rechtsirrtum erlegen ist (ВФС, Решение 22. Сентябрь 2009 – Ха ZB 36/08, Пшеница 2010, 87 Rn. 17 – Schwingungsdämpfer).
2. Im Streitfall war das Patentgericht nicht verpflichtet, die Patent-inhaberin zur Wahrung des rechtlichen Gehörs darauf hinzuweisen, dass es die Zeichnungen in den Figuren 1 для 6 der Streitpatentschrift als nicht maßstabs-getreue perspektivische Darstellungen ansieht.
Das Patentgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, das in allen verteidigten Fassungen von Patentanspruch 1 vorgesehene Merkmal, wonach für die Kon-taktelemente der Messerleiste und die Kontaktelemente der Federleiste jeweils (nur) ein Kontaktelement (eines einzigen Typs) vorgesehen ist, sei in den ur-sprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart. Dieses Merkmal werde weder in der ursprünglichen Fassung der Patentansprü-che noch in der Beschreibung explizit genannt. Es sei auch keiner der Figuren eindeutig zu entnehmen. Bei perspektivischen Darstellungen der in den Figuren 1 для 6 wiedergegebenen Art würden Einzelheiten regelmäßig nicht maßstäb-lich, sondern verzerrt wiedergegeben. Der Fachmann habe daher keinen An-lass gehabt, aufgrund dieser Figuren zu mutmaßen, in der Art der Darstellung der Kontakte könnte eine Erfindung offenbart sein, zumal die Patentansprüche und die Beschreibung einen anderen Schwerpunkt gesetzt hätten, nämlich die Gestaltung der Lötanschlüsse. Die Figuren 7 и 8, die den Anschein einer Konstruktionszeichnung erweckten, zeigten Steckverbinder, bei denen die Kontaktpole unterschiedlicher Reihen eindeutig nicht miteinander übereinstim-mend ausgeführt worden seien.
Diese Beurteilung beruht nicht auf Erwägungen, die für die Patentinhabe-rin unvorhersehbar gewesen sind. Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass schematische Darstellungen, так как они обычно встречаются в патентах, regelmäßig nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung offenbaren, но не точные размеры
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(Benkard/Melullis, Патентное право, 10. Auflage, § 3 PatG Rn. 27; Benkard/Scharen, § 14 PatG Rn. 29; Автобус / Keukenschrijver, Патентное право, 6. Auflage, § 14 PatG Rn. 70; Шульте / луп, Патентное право, 8. Auflage, § 34 PatG Rn. 320; BPatG, Решение 17. Октябрь 2007 – 7 W (Пэт) 367/04, Юрис Rn. 42; Решение от 14. Июнь 2007 – 2 Существует нет 32/05 (Я), Юрис Rn. 53; Решение от 13. Март 2001 – 4 Существует нет 12/00 (Я), Юрис Rn. 55). Angesichts dessen konnte und durfte die Patentinhaberin nicht darauf vertrauen, dass das Patentgericht die Figuren 1 для 6 der Streitpatentschrift als maßstabsgerechte Konstruktions-zeichnungen ansehen würde. Vielmehr lag es an der Patentinhaberin, spätes-tens in der Beschwerdeinstanz vorzutragen, dass die Figuren 1 для 6 nach ihrer Auffassung isometrische Darstellungen enthalten. Besondere Umstände, aus denen sich eine abweichende Beurteilung ergeben könnte, sind weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
III. Стоимость основана на § 109 Абс. 1 Набор 2 Patgan, die Festsetzung des Beschwerdewerts auf § 51 Абс. 1 ГКГ.
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IV. Eine mündliche Verhandlung hat der Senat nicht für erforderlich ge-halten (§ 107 Абс. 1 Приговор 2 Patgan).
Meier-Beck Gröning Grabinski
Bacher Schuster
Нижняя суд:
Федеральный Патентный суд, Решение 19.10.2011 – 19 W(Пэт) 92/09 –

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