Einheitspatent und Europäisches Patentgericht

Einheitspatent und Europäisches Patentgericht

Vom DPMA: Im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fand heute ein Seminar zum Thema “The European Patent Package” statt. Die gemeinsam von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Oxford University Press (OUP) und dem DPMA organisierte Veranstaltung ist eines von zwei Seminaren, die den Auftakt der Veröffentlichungspartnerschaft der Fachzeitschriften GRUR-International (GRUR-Int.) und Journal of Intellectual Property Law & Practice (JIPLP) bilden.

Vertreter der GRUR, des JIPLP, der Rechtsprechung und der Wissenschaft referierten über die jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene bei der Schaffung eines Einheitspatents und eines Europäischen Patentgerichts. Die anschließende Podiumsdiskussion nutzten die etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Anwaltschaft, der Wirtschaft, den Interessenverbänden, der Wissenschaft, der Justiz sowie dem DPMA und dem Europäischen Patentamt (EPA) zur Erörterung von Fragen und zum Meinungsaustausch.

Das sogenannte “EU-Patentpaket”, bestehend aus der EU-Patentverordnung, der EU-Sprachenverordnung sowie dem Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts, wurde Ende 2012 in Brüssel gebilligt. Die Regelungen sehen vor, dass ein vom EPA erteiltes EU-Patent auf Antrag eine einheitliche Schutzwirkung in den derzeit 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten entfaltet. Geänderte Anforderungen an die Übersetzung sollen Kostenersparnisse für die Anmelderinnen und Anmelder mit sich bringen. Die Regelungen werden voraussichtlich nicht vor 2015 in Kraft treten, da zunächst mindestens 13 Staaten, darunter Deutschland, Großbritannien und Frankreich, das Gerichtsübereinkommen ratifizieren müssen.

Das erste Seminar der Veranstaltungsreihe fand Ende Januar 2013 zum Thema “Secondary Protection for Innovation in Germany: Problem or Solution?” in London statt.

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