Patentgebühren des DPMA im Kurzüberblick

Patentgebühren des DPMA im Kurzüberblick

DE-Patent-Gebühren im Überblick (Stand: 1.Oktober 2009)
Gebührenart Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) 40,00 Euro
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 20,00 Euro
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) 60,00 Euro
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 30,00 Euro
Rechercheantragsgebühr 250,00 Euro
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150,00 Euro
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350,00 Euro
Jahresgebühr 3. Patentjahr 70,00 Euro
Jahresgebühr 4. Patentjahr 70,00 Euro
Jahresgebühr 5. Patentjahr 90,00 Euro
Jahresgebühr 6. Patentjahr 130,00 Euro
Einspruchsverfahren 200,00 Euro
Die Jahresgebühren verringern sich bei Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1 PatG jeweils um die Hälfte.
Bitte beachten Sie: 1. Wird die Anmeldegebühr  nicht innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Anmeldung gezahlt, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen (§ 6 Abs.  2 PatKostG). Außer der Empfangsbescheinigung wird keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt. 2. Für jedes Patent und jede Anmeldung ist unaufgefordert  bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an, eine Jahresgebühr  nach dem Patentkostengesetz zu entrichten. 3. Wird die Jahresgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw.  erlischt das Patent.

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